der Bundesregierung im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts München

Zur Situation der Kinderkrippen in den neuen Bundesländern

Zusammenfassung
Die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten hat zwei sehr unterschiedliche Systeme der Frühsozialisation zusammengeführt. Während sich in den Ländern der alten Bundesrepublik Kernfamilie und Großeltern die Betreuungsaufgabe für Kinder unter 3 Jahren im wesentlichen teilen, standen 1989 in der DDR für 55.6% der Altersgruppe Krippenplätze zur Verfügung, berücksichtigt man das von fast allen Müttern in Anspruch genommene Babyjahr, für mehr als 80% der ein- und zweijährigen Kinder. Nur knapp 2% der unter dreijährigen Kinder können demgegenüber in der alten Bundesrepublik in einer Krippe betreut werden. Rechnet man die Plätze in staatlich kontrollierten und nicht-kontrollierten Tagespflegestellen hinzu, kommt man auf einen Versorgungsgrad von maximal 6% der Altersgruppe.


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